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FAQ's

Definition Handelsregisternummer

Was ist das Handelsregister ?

Im Handelsregister wird jedes Unternehmen, das wegen seiner Art und seines Geschäftsumfangs einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erforderlich macht, eingetragen. Dazu gehören Einzelunternehmen, Personengesellschaften, rechtsfähige wirtschaftliche Vereine (Eintragung in Abteilung A des Handelsregisters) und Kapitalgesellschaften (Eintragung in Abteilung B des Handelsregisters), die einzige Ausnahme bilden sogenannte Kleingewerbetreibende. Das Handelsregister wird von dem zuständigen Registergericht geführt und ist für jedermann öffentlich einsehbar. Eingetragen werden der Name der Firma, deren Hauptsitz sowie gegebenenfalls Zweigniederlassungen, der Gegenstand des Unternehmens, die vertretungsberechtigten Personen, die Rechtsform des Unternehmens, das Grundkapital oder Stammkapital sowie eventuell vorhandene Kommanditisten oder weitere Mitglieder. Nach der Eintragung erhält jedes Unternehmen seine persönliche Handelsregisternummer.

Wozu braucht man eine Handelsregisternummer ?

Die Handelsregisternummer dient dazu, ein Unternehmen zweifelsfrei zu identifizieren. Da das Handelsregister ein öffentliches Register ist, in das jedermann Einblick nehmen kann, können so alle relevanten Informationen über jedes Unternehmen in Erfahrung gebracht werden. So erfährt man zu Beispiel, welche Zweigniederlassungen es gibt und unter welchem Namen sie firmieren. Auch Informationen über die gesellschaftsrechtliche Haftung können insbesondere in einem Rechtsstreit von Interesse sein. Manchmal möchte sich die Konkurrenz auch einfach nur über die Höhe des Grundkapitals beziehungsweise des Stammkapitals informieren. Die Handelsregisternummer dient so also zum einen zur eindeutigen Identifizierung eines Unternehmens und weist auf der anderen Seite die tatsächliche Existenz der Firma oder des Vereins nach.

Wann muss man die Handelsregisternummer angeben ?

Die Handelsregisternummer einer eingetragenen Handelsgesellschaft muss auf allen offiziellen Geschäftspapieren wie zum Beispiel einer Rechnung oder einem Lieferschein angegeben werden. Betreibt das Unternehmen eine eigene Internetseite, muss die Handelsregisternummer im Impressum angeführt werden. Falls die Handelsregisternummer nicht angegeben ist, stellt dies kein Bagatellvergehen dar, sondern kann zu einer Abmahnung führen. Solch eine Abmahnung ist immer mit Kosten verbunden, außerdem wirft sie kein gutes Licht auf das abgemahnte Unternehmen. Darum sollte die Handelsregisternummer immer auf allen relevanten Papieren und im Impressum angegeben sein.

Wo bekommt man eine Handelsregisternummer ?

Die Handelsregisternummer erhält man über das örtliche Amtsgericht, das das Handelsregister führt. Der Eintrag in das Handelsregister muss von einem Notar vorgenommen werden, ist also mit Kosten verbunden. Alle Handelsregister in Deutschland werden seit 2007 elektronisch geführt und sind im Internet einzusehen. Wer als Gewerbetreibender oder als Freiberufler einen Jahresgewinn von unter 30.000,00 Euro oder einen jährlichen Umsatz von unter 500.000,00 Euro erwirtschaftet, muss sich nicht im Handelsregister eintragen lassen und bekommt somit auch keine Handelsregisternummer. Dies bedeutet auch die Befreiung von doppelter Buchführung und Erstellung einer Bilanz, wozu im Handelsregister eingetragene Unternehmen verpflichtet sind.