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Handelsregisterauszug | Amtliche Beglaubigung | Apostille |Legalisation | Endbeglaubigung

Offizielle Handelsregisterauszüge

schneller Service (Express Service möglich) Kein Abo.

Willkommen Auf www.e-handelsregisterauszug.de erhalten Sie die offiziellen Handelsregisterauszüge der jeweils bundesweit zuständigen Registergerichte.

Machen Sie es sich einfach und bestellen Sie bei uns schnell und günstig Ihren gewünschten Handelsregisterauszug.

Im Unterschied zur automatisierten maschinellen Bearbeitung des Registerportals recherchieren unsere erfahrenen Mitarbeiter für Sie und senden Ihnen in kürzester Zeit die bestellten Dokumente auf dem von Ihnen gewünschten Weg zu.

Amtliche Beglaubigung Eine Beglaubigung ist die Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie | Abschrift + einem Original durch einen Beglaubigungsvermerk. Dazu wird das Original des Schriftstückes + einer davon gefertigten Kopie oder Abschrift verglichen und + einem Beglaubigungsvermerk versehen.

Sie können den gewünschten Handelsregisterauszug auch mit amtlicher Beglaubigung erhalten. Die Wartezeit beträgt 4 Wochen. Die Wartezeit beträgt ca.1 bis maximal 5 Wochen (in Express 1 bis 2 Wochen).

Apostille |Legalisation Durch die Apostille wird die Echtheit eines öffentlichen Dokumentes, einer Unterschrift oder eines Stempels beglaubigt. Der Prozess zur Beglaubigung wird Apostillierung genannt.

Sie können den gewünschten Handelsregisterauszug auch mit amtlicher Beglaubigung + Apostille erhalten. Die Wartezeit beträgt bis zu 5 Wochen. Die Wartezeit beträgt ca.1 bis maximal 5 Wochen (in Express 1 bis 2 Wochen).

Endbeglaubigung Folgende Länder benötigen eine Endbeglaubigung durch das BVA : 1.Bahrain 2.Bangladesch 3.Volksrepublik China 4.Irak 5.Iran 6.Jordanien 7.Kambodscha 8.Katar 9.Libanon 10.Mali 11.Mauretanien 12.Myanmar 13.Nepal 14.Ruanda 15.Saudi-Arabien 16.Somalia 17.Sudan 18.Syrien 19.Republik China 20.Togo

Was ist der letzte veröffentlichte Jahresabschluss? Sie erhalten den aktuellen Jahresabschluss der gewählten Firma. Er enthält Informationen zu Bilanz, Gewinn- bzw. Verlustrechnung sowie dem Anhang. Der Umfang des Jahresabschlusses bezieht sich auf die Firmengröße und kann bei kleinen Firmen 2 bis 10 Seiten und bei großen GmbHs bis weit darüber hinaus gehen.