HRB – Was bedeutet das?
HRB steht für Handelsregister Abteilung B. Hier werden alle Kapitalgesellschaften eingetragen, die nach deutschem Recht eine eigene Rechtspersönlichkeit haben. Dazu gehören:
- GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- UG (haftungsbeschränkt) – Unternehmergesellschaft, die "Mini-GmbH"
- AG – Aktiengesellschaft
- KGaA – Kommanditgesellschaft auf Aktien
- SE – Societas Europaea (Europäische Aktiengesellschaft)
- Genossenschaften sowie eingetragene Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
Bei diesen Gesellschaften haftet grundsätzlich nur die Gesellschaft selbst und ihr Vermögen, nicht die Gesellschafter persönlich. Die Eintragung in dieser Abteilung ist deshalb konstitutiv: Ohne den Eintrag im Handelsregister existiert die juristische Person nicht.
HRA – Was bedeutet das? Abteilung A HRA erklärt
HRA steht für Handelsregister Abteilung A. Eingetragen werden hier Personengesellschaften und Einzelkaufleute, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb führen. Dazu gehören:
- eK – eingetragener Kaufmann (oder e.Kfr. eingetragene Kauffrau)
- OHG – Offene Handelsgesellschaft
- KG – Kommanditgesellschaft
- GmbH & Co. KG – eine besondere KG-Form
- EWIV – Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
Im Gegensatz zur Abteilung B haften die Gesellschafter hier — je nach Rolle — persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Kleingewerbetreibende und Freiberufler sind in der Regel nicht eintragungspflichtig, können sich aber freiwillig eintragen lassen.
Unterschied HRA und HRB im Überblick
| Merkmal | HRA (Abteilung A) | HRB (Abteilung B) |
|---|---|---|
| Eingetragen werden | Personengesellschaften und Einzelkaufleute | Kapitalgesellschaften |
| Typische Rechtsformen | OHG, KG, GmbH & Co. KG, eK | GmbH, UG, AG, KGaA, SE |
| Haftung | Persönlich, je nach Rolle unbeschränkt | Auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt |
| Eintragungspflicht | Bei kaufmännischem Geschäftsbetrieb (§ 1 HGB) | Konstitutiv – ohne Eintrag keine juristische Person |
| Nummer | HRA + laufende Nummer | HRB + laufende Nummer |
HRB Nummer Bedeutung: Aufbau und Struktur
Die Handelsregisternummer eines Unternehmens in der Abteilung B beginnt mit dem Kürzel "HRB" und einer laufenden Nummer, die das Amtsgericht fortlaufend vergibt. Sie ist die eindeutige Kennung jeder im Handelsregister Abteilung B eingetragenen Gesellschaft.
Beispiel: "HRB 12345 (Amtsgericht München)" steht für die 12.345. Eintragung in der Abteilung B beim Amtsgericht München. Diese Handelsregisternummer bleibt der Gesellschaft über ihre gesamte Lebensdauer erhalten — auch bei Umfirmierung, Sitzverlegung oder Gesellschafterwechsel.
Vor jeder Nummer steht in offiziellen Dokumenten das zuständige Registergericht, weil die Nummerierung pro Amtsgericht erfolgt. "12345" allein ist nicht eindeutig — erst zusammen mit dem Gerichtsnamen ist die Gesellschaft identifizierbar.
Was steht im Handelsregister?
Im Handelsregister werden zu jedem eingetragenen Unternehmen folgende Angaben elektronisch geführt:
- Firma (offizieller Name) und Rechtsform
- Sitz des Unternehmens, Niederlassungen und Zweigniederlassungen
- Gegenstand des Unternehmens
- Vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen)
- Grund- oder Stammkapital
- Bei Personengesellschaften: Kommanditisten und Gesellschafter
Die Eintragungen genießen die Vermutung der Richtigkeit (positive Publizität gemäß § 15 Abs. 3 HGB). Was nicht im Handelsregister steht, gilt grundsätzlich nicht gegenüber gutgläubigen Dritten (negative Publizität, § 15 Abs. 1 HGB).
Wie wird ein Unternehmen ins Handelsregister eingetragen?
Wer ein Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen möchte, durchläuft folgenden Prozess:
- Notarielle Beurkundung – Die Anmeldung zum Handelsregister muss notariell beurkundet sein. Der Notar prüft die Identität der Beteiligten, die Rechtsform und die Vollständigkeit der Gründungsdokumente (z. B. Gesellschaftsvertrag, Satzung).
- Einreichung beim Registergericht – Der Notar leitet die elektronisch erstellten Anmeldeunterlagen an das zuständige Amtsgericht weiter.
- Prüfung durch den Rechtspfleger – Das Amtsgericht prüft die Formalien und die Vollständigkeit der Unterlagen. Bei Beanstandungen erhält der Notar einen Zwischenbescheid.
- Eintragung und Veröffentlichung – Nach erfolgter Prüfung wird das Unternehmen im Handelsregister eingetragen und im gemeinsamen Registerportal der Länder veröffentlicht. Mit der Eintragung in der Abteilung B entsteht die juristische Person rechtlich.
Die gesamte Eintragung erfolgt heute in vollständig elektronischer Registerführung. Papierregister gibt es seit 2007 nicht mehr — alle Anmeldungen, Veränderungen und Auszüge werden elektronisch erstellt und gespeichert.
Das gemeinsame Registerportal der Länder
Seit 2007 betreiben die Bundesländer das gemeinsame Registerportal der Länder unter handelsregister.de. Dort lassen sich die Grunddaten aller in Deutschland eingetragenen Unternehmen einsehen. Das Portal bietet Recherche- und Bestelloptionen für aktuelle Auszüge, chronologische Auszüge und beigefügte Dokumente wie Gesellschaftsverträge und Gesellschafterlisten.
Für die schnelle Bestellung ohne Registrierungspflicht beim Portal nutzen viele Anwender Service-Anbieter wie uns – wir leiten die Bestellung an das zuständige Amtsgericht weiter und stellen den Auszug per PDF oder beglaubigt per Post zu, ohne dass Sie sich beim offiziellen Justizportal registrieren müssen.
Rechtsgrundlagen: HGB §§ 8, 9 und 15
Die rechtliche Grundlage für das Handelsregister findet sich im Handelsgesetzbuch (HGB):
- § 8 HGB – Regelt die Einrichtung und Führung des Handelsregisters durch die Amtsgerichte; seit 2007 verpflichtend in elektronischer Form.
- § 9 HGB – Erklärt das Handelsregister zum öffentlichen Register: jede Person darf gegen geringe Gebühr Einsicht nehmen, auch ohne berechtigtes Interesse.
- § 15 HGB – Regelt die Publizitätswirkungen: eingetragene Tatsachen gelten gegenüber Dritten als richtig (positive Publizität), nicht eingetragene als nicht existent (negative Publizität gegenüber gutgläubigen Dritten).
- §§ 17–37 HGB – Definieren Firma, Handelsname, Prokura und weitere registerrelevante Begriffe.
Wo bekomme ich einen Handelsregisterauszug?
Den aktuellen Handelsregisterauszug einer im HRA oder HRB eingetragenen Gesellschaft können Sie direkt bei uns online bestellen — wir leiten die Bestellung an das zuständige Amtsgericht weiter, das den Auszug bereitstellt:
- Aktueller Auszug – Ist-Stand der Eintragung (ab 4,50 €)
- Chronologischer Auszug – die vollständige Eintragungshistorie
- Beglaubigter Auszug – mit Siegel des Amtsgerichts für Behörden, Banken, Notare
- Apostille – internationale Beglaubigung für das Ausland
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet die Abkürzung HRA?
HRA steht für Handelsregister Abteilung A. Dort werden Personengesellschaften (OHG, KG) und Einzelkaufleute (eK) eingetragen. Die Abteilung A ist eine der zwei Abteilungen des deutschen Handelsregisters, geführt vom jeweils zuständigen Amtsgericht.
Ist das HRB öffentlich einsehbar?
Ja. Das Handelsregister ist nach § 9 HGB ein öffentliches Register. Jede Person kann gegen eine geringe Gebühr einen aktuellen Auszug bestellen — auch ohne berechtigtes Interesse. Eintragungen werden außerdem im gemeinsamen Registerportal der Länder elektronisch geführt und sind dort einsehbar.
Wie lese ich eine Handelsregisternummer korrekt?
Eine Handelsregisternummer wird immer zusammen mit dem zuständigen Amtsgericht angegeben — beispielsweise "HRB 12345 (Amtsgericht Berlin Charlottenburg)". Ohne den Gerichtsnamen ist die Nummer nicht eindeutig, weil jedes Amtsgericht seine eigene laufende Nummerierung führt.
Müssen sich alle Unternehmen ins Handelsregister eintragen?
Nein. Eintragungspflichtig sind Kapitalgesellschaften (Eintragung in Abteilung B ist konstitutiv) und Kaufleute mit kaufmännisch eingerichtetem Geschäftsbetrieb (Eintragung in Abteilung A). Kleingewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte sind grundsätzlich nicht eintragungspflichtig — können sich aber freiwillig eintragen lassen.