Aktuell! Schnell! Zuverlassig!

Jetzt bei e-Handelregisterauszug

e-handelsregisterauszug

Aktuelle Handelsregisterauszüge direkt vom Amtsgericht

Handelsregisterauszüge schnell und günstig online bestellen

FAQ's

Registerauszug

Ein Registerauszug ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Bonn (Bundesamt für Justiz). Dort werden Bußgeldverfahren gegen Gewerbetreibende registriert.

Funktion des Registerauszugs und des Gewerbezentralregisters

Den Registerauszug benötigen Gewerbetreibende häufig, wenn sie sich um öffentliche Aufträge bewerben, ebenso bei gewerberechtlichen Erlaubnisanträgen. Der Registerauszug darf meist höchstens drei Monate alt sein. Das Gewerbezentralregister erfasst nur Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten von Gewerbetreibenden, nicht sämtliche Gewerbetreibende, solch ein Register existiert nicht. Eingetragen werden nach § 149 GewO Verwaltungsentscheidungen wegen Unzuverlässigkeit und Bußgelder ab 200,- Euro. Wer nicht im Gewerbezentralregister steht, ist also gewerberechtlich nie negativ aufgefallen.

Wo erhält man den Registerauszug ?

Der Registerauszug ist bei der für den Wohnsitz des Gewerbetreibenden zuständigen Meldebehörde zu beantragen (Ordnungsamt). Von der Behörde, die das Gewerbezentralregister führt, wird der Registerauszug grundsätzlich nicht zugestellt, das ist die Dienststelle Bundeszentralregister beim Generalbundesanwalt. Sie hat ihren Sitz beim Bundesgerichtshof und erledigt nicht diese Verwaltungsvorgänge, dafür sind die regionalen Behörden zuständig. Juristische Personen gehen zu ihrer Meldebehörde, Personenvereinigungen müssen dort die Zuständigkeit erfragen, meist ist die Meldebehörde für sie ebenfalls zuständig.


Bei der Beantragung des Registerauszuges muss der Antragsteller seine Identität nachweisen. Natürliche Personen, dazu zählen auch alle Einzelunternehmer, müssen den Antrag persönlich stellen und können sich nicht vertreten lassen, auch nicht durch einen Anwalt oder den Ehegatten (§ 150 GewO). Wenn bei juristischen Personen, zum Beispiel GmbHs, das persönliche Erscheinen der Geschäftsführer nicht möglich ist, kann in Ausnahmefällen auch ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Dieser Antrag muss eine Vollmacht der Geschäftsleitung enthalten, die im Handelsregister eingetragen ist, und eine Kopie des Handelsregisterauszuges. Die Kammer empfiehlt stets den Registerauszug bei Anträgen von juristischen Personen, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug und bei Genossenschaften den Auszug aus dem Genossenschaftsregister, jeweils vom zuständigen Amtsgericht. Telefonisch können die Anträge auf Registerauszug ebenfalls nicht gestellt werden, da der Identitätsnachweis fehlt.

Auskunftserteilung und Kosten

Die Kosten für einen Registerauszug betragen etwa 13,- Euro und werden für jeden einzelnen Antrag fällig, da stets ein aktueller Registerauszug erstellt wird. Der Registerauszug wird auf dem Postweg direkt an die Adresse des Antragstellers zugestellt, bei Eilanträgen auch per Eilboten, wozu die Gebühren vorab entrichtet werden müssen.