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Apostille und Legalisation

Redaktion e-handelsregisterauszug.de · Veröffentlicht · Geprüft

Apostille und Legalisation sind Verfahren zum Nachweis der Echtheit öffentlicher Urkunden für die Verwendung im Ausland. Welches Verfahren gilt oder ob eine Befreiung besteht, hängt unter anderem von Zielland und Urkundenart ab.

Was wird bestätigt?

Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft des Unterzeichners und gegebenenfalls das Siegel oder den Stempel. Sie ist weder eine Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens noch eine Garantie für die inhaltliche Richtigkeit aller Angaben.

Welches Verfahren ist zuständig?

Im Anwendungsbereich des Haager Apostille-Übereinkommens ersetzt die Apostille die Legalisation. Bei einer Legalisation deutscher Urkunden ist die Vertretung des Staates zuständig, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Vorbeglaubigungen und gegebenenfalls eine Endbeglaubigung können vorausgehen. Für Urkunden der Länder ist die Apostille-Zuständigkeit landesrechtlich geregelt; das BfAA ist nicht pauschal für Handelsregisterauszüge zuständig.

Vor der Bestellung klären

Lassen Sie sich vom Empfänger Urkundenart, Alter, Form, Zielland und gegebenenfalls Übersetzungsanforderungen nennen. Eine einfache PDF-Datei, eine amtlich beglaubigte Unterlage und eine apostillierte Urkunde sind unterschiedliche Ausführungen. Aus einer Apostille folgt keine automatische Annahme durch jeden Empfänger.

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