Schnell. Amtlich. Zuverlässig. Seit 2007 · Über 5,5 Millionen Unternehmen

Endbeglaubigung für die Verwendung im Ausland

Redaktion e-handelsregisterauszug.de · Veröffentlicht · Geprüft

Eine Endbeglaubigung ist eine zusätzliche Echtheitsbestätigung, die für bestimmte deutsche öffentliche Urkunden vor einer konsularischen Legalisation verlangt werden kann. Sie ist weder eine Apostille noch bereits die Legalisation.

Vorbeglaubigung und zuständige Stelle

Vor einer Endbeglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) muss die Urkunde von der zuständigen Stelle vorbeglaubigt sein. Das BfAA nennt für gerichtliche und notarielle Urkunden, darunter Handelsregisterauszüge, das Landgericht als Vorbeglaubigungsstelle. Die Zuständigkeit ist für die konkrete Urkunde zu klären.

Zielland und Urkundenart prüfen

Ob eine Endbeglaubigung erforderlich ist, hängt vom konkreten Verfahren und den Anforderungen der ausländischen Vertretung ab. Länderlisten und Ausnahmen können sich ändern. Eine pauschale Pflicht für alle Urkunden eines Landes lässt sich daraus nicht ableiten.

Was der Vermerk nicht ersetzt

Die Endbeglaubigung ersetzt keine gegebenenfalls noch notwendige konsularische Legalisation, Übersetzung oder gesonderte Empfängerprüfung. Klären Sie den vollständigen Ablauf vor der Bestellung und planen Sie die einzelnen Bearbeitungsschritte ein.

Passend zum Thema

Beglaubigter Handelsregisterauszug

Was unterscheidet einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom einfachen Abruf? Dokumentart und Form getrennt auswählen.

Apostille und Legalisation

Apostille oder Legalisation für Registerdokumente: Echtheitsnachweis, zuständige Stellen und Anforderungen des Empfängers unterscheiden.