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Firma: der eingetragene Unternehmensname

Redaktion e-handelsregisterauszug.de · Veröffentlicht · Geprüft

Im Handelsrecht ist die Firma der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und unterschreibt. Im Alltag wird „Firma“ oft für das ganze Unternehmen verwendet; im Register geht es um den rechtlichen Namen.

Bedeutung und Einordnung

Eine Marke, ein Ladenname oder eine Internetadresse kann von der eingetragenen Firma abweichen. Zum vollständigen Namen gehört der einschlägige Rechtsformzusatz, beispielsweise GmbH oder KG.

Was die Unterlagen zeigen

Änderungen der Firma können im chronologischen Registerauszug nachvollzogen werden. Ein älterer Vertrag kann deshalb denselben Rechtsträger unter einem früheren Namen bezeichnen. Gleiche oder ähnliche Namen allein beweisen die Identität nicht.

Hinweis für die Recherche

Vergleichen Sie den Namen immer mit Gericht, Registernummer und Sitz. Verwenden Sie bei erfolgloser Suche auch frühere Schreibweisen und prüfen Sie den zeitlichen Zusammenhang.

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