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Sitz und Geschäftsanschrift

Redaktion e-handelsregisterauszug.de · Veröffentlicht · Geprüft

Der Sitz einer GmbH ist der im Gesellschaftsvertrag bestimmte Ort im Inland. Die inländische Geschäftsanschrift ist die gesondert eingetragene Anschrift mit Straße und Hausnummer.

Bedeutung und Einordnung

Der Satzungssitz bezeichnet einen Ort, nicht bereits eine vollständige Zustelladresse. Die Verwaltung oder einzelne Betriebsstätten können sich an anderen Orten befinden. Aus dem Sitz allein lässt sich daher kein konkreter Geschäftsbetrieb an einer Straße ableiten.

Was die Unterlagen zeigen

Im Registerauszug können Sitz und Geschäftsanschrift getrennt aufgeführt sein. Eine Adressänderung ist nicht zwangsläufig eine Sitzverlegung. Bei einer Sitzverlegung kann außerdem ein anderes Registergericht zuständig werden.

Hinweis für die Recherche

Übernehmen Sie beide Angaben mit dem jeweiligen Dokumentstand. Bei abweichenden Anschriften prüfen Sie, ob verschiedene Zeitpunkte, eine Niederlassung oder eine tatsächlich geänderte Registerangabe vorliegen.

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