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Genossenschaftsregister und eG

Redaktion e-handelsregisterauszug.de · Veröffentlicht · Geprüft

Eine eingetragene Genossenschaft, kurz eG, wird im Genossenschaftsregister geführt. Dieses Register ist eine eigene Registerart und kein Abschnitt des Handelsregisters.

Bedeutung und Einordnung

Genossenschaften verfolgen die gesetzlich bestimmte Förderung ihrer Mitglieder. Eine eG ist keine GmbH. Der vollständige Name und die passende Registerart sind daher entscheidend, wenn die Suche über ein gemeinsames Registerportal erfolgt.

Was die Unterlagen zeigen

Der Auszug kann Angaben zu Sitz, Vorstand und Vertretungsregelung enthalten. Die Mitglieder einer Genossenschaft sind nicht einfach mit den im Auszug genannten Vorstandsmitgliedern gleichzusetzen.

Hinweis für die Recherche

Suchen Sie mit Name, Registergericht und Genossenschaftsregisternummer. Für weitergehende Organisationsfragen kann die Satzung relevant sein; für die wirtschaftliche Entwicklung sind die jeweiligen Rechnungslegungsunterlagen gesondert zu prüfen.

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