Vertretungsberechtigung betrifft die Frage, wer für eine Gesellschaft handeln kann. Bei einer GmbH sind die Geschäftsführer die gesetzlichen Vertreter.
Einzelne Namen genügen nicht
Lesen Sie neben den Namen die Vertretungsregelung. Bei mehreren Geschäftsführern ist die gemeinsame oder einzelne Vertretung relevant. Gesellschafter und Geschäftsführer können unterschiedliche Personen sein.
Den Wortlaut festhalten
Übernehmen Sie die genaue Formulierung und das Dokumentdatum. Eine Aussage über einen bestimmten Vertrag erfordert zusätzlich die Umstände des Einzelfalls; ein isolierter Name aus einer Suchliste reicht dafür nicht.
Einzelvertretung und Gesamtvertretung
Einzelvertretung erlaubt der bezeichneten Person grundsätzlich allein zu vertreten. Gesamtvertretung erfordert das eingetragene Zusammenwirken, etwa von zwei Geschäftsführern oder einem Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Eine Befreiung von § 181 BGB ist eine zusätzliche Regelung und ersetzt keine Einzelvertretungsbefugnis.