Das Handelsregister ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register der Kaufleute und Handelsgesellschaften. Es wird von den zuständigen Registergerichten geführt und enthält gesetzlich vorgesehene Unternehmensangaben.
Bedeutung und Einordnung
Nicht jedes wirtschaftlich tätige Unternehmen hat einen Handelsregistereintrag. Eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde ist etwas anderes. Die Rechtsform und die gesetzlichen Eintragungsvoraussetzungen entscheiden darüber, ob und in welchem Register ein Unternehmen geführt wird.
Was die Unterlagen zeigen
Zum Register gehören Eintragungen auf dem Registerblatt und eingereichte Dokumente. Der Auszug fasst den Registerinhalt zusammen; eine Gesellschafterliste oder ein Gesellschaftsvertrag ist gegebenenfalls gesondert abzurufen.
Hinweis für die Recherche
Beginnen Sie mit Firma, Sitz und möglichst Gericht und Registernummer. Ein fehlender Treffer beweist weder die Nichtexistenz eines Unternehmens noch eine fehlende Gewerbeanmeldung.