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HRA und HRB: Abteilungen des Handelsregisters

Redaktion e-handelsregisterauszug.de · Veröffentlicht · Geprüft

HRA und HRB kennzeichnen die zwei Abteilungen des Handelsregisters. Einzelkaufleute, OHG und KG gehören unter anderem zu Abteilung A; GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG zu Abteilung B.

Warum das Kürzel wichtig ist

Übernehmen Sie HRA oder HRB zusammen mit Nummer und Registergericht. Die Rechtsform hilft bei der Orientierung, ersetzt aber nicht den Abgleich mit dem konkreten Registerblatt.

Andere Register nicht verwechseln

Genossenschafts-, Partnerschafts- und Gesellschaftsregister sind eigene Register. Suchen Sie dort mit der angegebenen Registerart statt pauschal nach einer HRB-Nummer.

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