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KG: Kommanditgesellschaft

Redaktion e-handelsregisterauszug.de · Veröffentlicht · Geprüft

Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft mit mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter, dem Komplementär, und mindestens einem Kommanditisten mit gesetzlich begrenzter Haftung.

Bedeutung und Einordnung

Die KG wird in Abteilung A des Handelsregisters geführt. Die Haftungsstellung des Komplementärs unterscheidet sich von der des Kommanditisten. Bei der GmbH & Co. KG übernimmt eine GmbH die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters.

Was die Unterlagen zeigen

Für Kommanditisten wird eine Haftsumme eingetragen. Diese Angabe ist nicht mit dem aktuellen Unternehmenswert oder einem Bankguthaben gleichzusetzen. Die konkrete Außenhaftung hängt auch von den gesetzlichen Voraussetzungen und den geleisteten Einlagen ab.

Hinweis für die Recherche

Lesen Sie Gesellschafterstellung, Haftsumme und Vertretungsregelung getrennt. Ein Kommanditist ist als solcher nicht zur Vertretung befugt; eine zusätzlich erteilte Vollmacht ist eine andere Frage.

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