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OHG: offene Handelsgesellschaft

Redaktion e-handelsregisterauszug.de · Veröffentlicht · Geprüft

Die offene Handelsgesellschaft ist eine Personengesellschaft. Bei ihr ist die Haftung keines Gesellschafters gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt. Die OHG gehört zur Abteilung A des Handelsregisters.

Bedeutung und Einordnung

Die Rechtsform ist von einer GmbH und von einer KG zu unterscheiden. Ein gesetzliches Mindeststammkapital wie bei einer GmbH ist für die OHG nicht vorgesehen. Die konkrete Zusammensetzung der Gesellschafter ist deshalb ein wichtiger Teil der Recherche.

Was die Unterlagen zeigen

Das Register enthält Angaben zu den Gesellschaftern und ihrer Vertretungsbefugnis. Lesen Sie die eingetragene Regelung: Die bloße Nennung einer Person beantwortet nicht jede Frage dazu, ob sie allein handeln darf.

Hinweis für die Recherche

Vergleichen Sie aktuelle und frühere Eintragungen, wenn ein Gesellschafterwechsel oder ein Wechsel der Rechtsform untersucht wird. Verwenden Sie Gericht und HRA-Nummer zur eindeutigen Zuordnung.

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