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Eingetragener Kaufmann (e. K.)

Redaktion e-handelsregisterauszug.de · Veröffentlicht · Geprüft

Der Zusatz e. K. bezeichnet einen im Handelsregister eingetragenen Einzelkaufmann beziehungsweise eine Einzelkauffrau. Der Eintrag wird in Abteilung A geführt.

Bedeutung und Einordnung

Ein Einzelunternehmen ist keine vom Inhaber getrennte Kapitalgesellschaft. Der Firmenname kann einen eigenständigen Klang haben; dadurch entsteht aber keine GmbH. Die Eintragung als e. K. begründet keine Haftungsbeschränkung auf ein festgelegtes Gesellschaftskapital.

Was die Unterlagen zeigen

Im Registerauszug können die Firma, der Inhaber und eine erteilte Prokura recherchiert werden. Eine GmbH-Gesellschafterliste passt nicht zu dieser Rechtsform. Auch eine geschäftliche Website muss nicht den vollständigen Registerwortlaut verwenden.

Hinweis für die Recherche

Gleichen Sie Firma, Inhaber und Registerangabe ab. Prüfen Sie bei älteren Unterlagen mögliche Firmenänderungen oder eine spätere Übertragung des Handelsgeschäfts anhand des Registerverlaufs.

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