Das Transparenzregister dient der Erfassung wirtschaftlich Berechtigter nach dem Geldwäschegesetz. Es ist vom Handelsregister und von der Gesellschafterliste einer GmbH zu unterscheiden.
Bedeutung und Einordnung
Wirtschaftlich Berechtigte sind nach den gesetzlichen Kriterien grundsätzlich natürliche Personen, die letztlich Eigentum oder Kontrolle ausüben. Die Prüfung kann deshalb über eine unmittelbar beteiligte Gesellschaft hinausgehen.
Was die Unterlagen zeigen
Eine Gesellschafterliste zeigt direkte Geschäftsanteile und deren Zuordnung, aber nicht automatisch jede dahinterstehende Kontrollstruktur. Ein Geschäftsführername ist ebenfalls kein allgemeiner Nachweis wirtschaftlicher Berechtigung. Das Gesetz sieht zudem Auffangregeln vor.
Hinweis für die Recherche
Der Zugang zum Transparenzregister richtet sich nach eigenen gesetzlichen Voraussetzungen und ist nicht für jede Person uneingeschränkt möglich. Klären Sie den Recherchezweck und trennen Sie direkte Beteiligung, Vertretung und wirtschaftliche Berechtigung.