Das Vereinsregister enthält die Eintragungen zu eingetragenen Vereinen. Der Zusatz e. V. steht für eingetragener Verein und ist nicht gleichbedeutend mit steuerlich anerkannter Gemeinnützigkeit.
Bedeutung und Einordnung
Ein Verein ist keine Handelsgesellschaft allein deshalb, weil er organisatorisch oder wirtschaftlich tätig wird. Für einen Vereinsregisterauszug sind die Vereinsregisternummer und das zuständige Gericht maßgeblich.
Was die Unterlagen zeigen
Der Auszug kann Name, Sitz, Vorstand und Vertretungsregelung zeigen. Die Satzung ist eine eigene Unterlage. Ob mehrere Vorstandsmitglieder gemeinsam handeln müssen, ergibt sich aus der konkreten Regelung.
Hinweis für die Recherche
Wenn Sie zusätzlich Gemeinnützigkeit belegen möchten, klären Sie den erforderlichen steuerlichen Nachweis. Ein Vereinsregisterauszug allein ersetzt diesen nicht. Trennen Sie außerdem die Mitglieder des Vereins von seinem vertretungsberechtigten Vorstand.