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Rückblick: Jahresabschlüsse im Unternehmensregister seit DiRUG

Redaktion e-handelsregisterauszug.de · Veröffentlicht · Geprüft

Ereignis: 1. August 2022. Dieser Rückblick wurde am 16. Oktober 2026 veröffentlicht. Mit der DiRUG-Umstellung änderte sich der Übermittlungsweg für bestimmte Rechnungslegungsunterlagen.

Welcher Zeitraum ist maßgeblich?

Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, sind seit Inkrafttreten der Umstellung an das Unternehmensregister zu übermitteln. Für die Recherche ist der Beginn des Geschäftsjahres wichtig, nicht allein das Kalenderjahr der Veröffentlichung.

Wie lässt sich eine Anfrage präzisieren?

Notieren Sie Gesellschaft, gewünschtes Geschäftsjahr und Dokumentart. Ein Jahresabschluss ist kein Handelsregisterauszug und beantwortet andere Fragen. Stimmen Sie bei einem abweichenden Geschäftsjahr den Zeitraum ausdrücklich ab. Der Rückblick beschreibt die damalige Umstellung und ist keine Nachricht über eine erneute Änderung.

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