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Firma im Handelsregister suchen: Schritt für Schritt

Redaktion e-handelsregisterauszug.de · Veröffentlicht · Geprüft

Eine erfolgreiche Handelsregistersuche beginnt mit dem richtigen Unternehmensnamen. Nutzen Sie möglichst den vollständigen Namen mit Rechtsform und Sitz. Haben Sie bereits Registergericht und Registernummer, gleichen Sie auch diese Angaben ab, bevor Sie ein Dokument auswählen.

Welche Angaben helfen bei der Suche?

Stellen Sie die Suchangaben aus einem vorhandenen Vertrag, einer Rechnung oder dem Impressum zusammen. Trennen Sie den Namen des Vertragspartners von Marken, Produktnamen und Konzernbezeichnungen. Eine Unternehmensgruppe kann mehrere rechtlich selbstständige Gesellschaften mit ähnlichen Namen haben.

  • Vollständiger Firmenname einschließlich GmbH, UG, AG oder anderer Rechtsform.
  • Sitz der Gesellschaft; bei älteren Unterlagen zusätzlich der frühere Sitz.
  • Registergericht, Registerart und Registernummer, soweit bekannt.

Zuerst den Namen suchen, dann Treffer eingrenzen

Im gemeinsamen Registerportal der Länder können Sie nach eingetragenen Unternehmen suchen. Beginnen Sie mit den verlässlichsten Angaben. Prüfen Sie bei mehreren Treffern Rechtsform, Sitz und Registerkennzeichen. Ergänzen Sie erst danach weitere Suchbedingungen, damit eine veraltete Ortsangabe nicht den passenden Treffer ausschließt.

Kein Treffer: diese Angaben nacheinander prüfen

Ein leeres Suchergebnis bedeutet zunächst nur, dass die verwendete Suche keinen passenden Datensatz gefunden hat. Prüfen Sie Schreibweisen, Zusätze und frühere Firmennamen. Bei einer Sitzverlegung können ältere Unterlagen auf ein anderes Registergericht verweisen. Suchen Sie gegebenenfalls auch nach geschlossenen Registerblättern und prüfen Sie dort Hinweise auf das fortführende Blatt.

  • Marke statt eingetragenem Firmennamen verwendet?
  • GmbH und GmbH & Co. KG verwechselt?
  • Alten Namen, frühere Adresse oder Zweigniederlassung übernommen?

Nicht jedes Unternehmen steht im Handelsregister

Freiberufler und nicht eingetragene Kleingewerbetreibende müssen nicht unter einem Handelsregisterblatt auffindbar sein. Für andere Organisationsformen kommen etwa das Gesellschafts-, Partnerschafts-, Vereins- oder Genossenschaftsregister infrage. Wählen Sie deshalb das Register passend zur Rechtsform. Ein fehlender Handelsregistertreffer ist für sich allein kein Betrugsnachweis.

Vor dem Abruf die Identität festhalten

Notieren Sie den gefundenen Namen, den Sitz und das vollständige Registerkennzeichen. Vergleichen Sie diese Angaben mit Ihrer Ausgangsunterlage. Bei verbleibenden Abweichungen bitten Sie den Vertragspartner um Klärung. Erst wenn die Gesellschaft feststeht, entscheiden Sie zwischen aktuellem Auszug, früheren Eintragungen oder einem gesondert eingereichten Dokument.

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