Das Gesellschaftsregister ist das öffentliche Register für eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Es ist vom Handelsregister sowie vom Partnerschafts- und Genossenschaftsregister zu unterscheiden.
Bedeutung und Einordnung
Die Eintragung macht Angaben zu einer eGbR öffentlich recherchierbar. Sie betrifft insbesondere die Gesellschaft, ihre Gesellschafter und die Vertretungsbefugnis. Die Suche muss zur richtigen Registerart passen.
Was die Unterlagen zeigen
Ein Registerauszug beantwortet Fragen zum eingetragenen Stand. Er enthält nicht automatisch den vollständigen Gesellschaftsvertrag und ersetzt keine eigenständige Prüfung eines konkreten Vertragsgeschäfts.
Hinweis für die Recherche
Übernehmen Sie Name, Gericht und Nummer genau. Beim Wechsel einer Gesellschaft in ein anderes Register sollten Sie zusätzlich die Statuswechselvermerke und die neue Registerzuordnung beachten, statt nur nach dem früheren Namen zu suchen.