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GbR und eGbR

Redaktion e-handelsregisterauszug.de · Veröffentlicht · Geprüft

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine Personengesellschaft auf Grundlage eines Gesellschaftsvertrags. Eine im Gesellschaftsregister eingetragene GbR führt den Zusatz eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eGbR.

Bedeutung und Einordnung

Nicht jede GbR ist eingetragen. Die Eintragung ist jedoch für bestimmte weitere Registervorgänge relevant, beispielsweise bei der Eintragung einer GbR als Berechtigte im Grundbuch. Eine eGbR ist dadurch keine GmbH und erhält keine allgemeine Haftungsbeschränkung.

Was die Unterlagen zeigen

Der Eintrag im Gesellschaftsregister enthält unter anderem Name, Sitz, Anschrift, Gesellschafter und Vertretungsbefugnis. Ein Handelsregisterauszug mit HRB-Nummer ist deshalb nicht die passende Unterlage für eine gewöhnliche eGbR.

Hinweis für die Recherche

Klären Sie zunächst, ob eine eingetragene oder nicht eingetragene GbR gemeint ist. Suchen Sie eine eGbR mit Registergericht und Gesellschaftsregisternummer und gleichen Sie die Vertretungsangaben ab.

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