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Partnerschaftsregister und PartG

Redaktion e-handelsregisterauszug.de · Veröffentlicht · Geprüft

Das Partnerschaftsregister ist das Register für Partnerschaftsgesellschaften freier Berufe. Eine PartG ist von einer OHG, einer GmbH und einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu unterscheiden.

Bedeutung und Einordnung

Der Name kann den Zusatz Partnerschaft oder und Partner enthalten. Bei einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung kommt ein entsprechender Zusatz wie mbB hinzu. Dieser bezeichnet keine pauschale Beschränkung sämtlicher Verbindlichkeiten.

Was die Unterlagen zeigen

Im Register werden unter anderem Name, Sitz, Partner, Berufe und Vertretung erfasst. Berufliche Zulassungen und die konkreten Haftungsvoraussetzungen lassen sich nicht allein aus einer verkürzten Suchtrefferzeile beurteilen.

Hinweis für die Recherche

Verwenden Sie die Partnerschaftsregisternummer und das Gericht. Wenn Sie Vertretung recherchieren, lesen Sie die vollständige eingetragene Regelung und unterscheiden Sie Partnerstellung und eine gesondert eingeräumte Befugnis.

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