Eine Handelsregistereintragung ist die Aufnahme einer gesetzlich vorgesehenen Angabe in das Register. Die vorherige Anmeldung und die spätere Eintragung sind unterschiedliche Vorgänge.
Bedeutung und Einordnung
Anmeldungen sind grundsätzlich elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die Prüfung und Eintragung erfolgen beim Registergericht. Das Unterschreiben einer Anmeldung bedeutet deshalb noch nicht, dass der beantragte Stand bereits eingetragen ist.
Was die Unterlagen zeigen
Die rechtliche Wirkung einer Eintragung hängt vom jeweiligen Vorgang ab. Eine GmbH besteht vor der Eintragung als solche noch nicht; andere Eintragungen machen bereits eingetretene Veränderungen bekannt. Es gibt daher keine einheitliche Regel, dass jede Änderung erst mit Eintragung wirksam wird.
Hinweis für die Recherche
Halten Sie Anmeldedatum, Eintragungsdatum und Abrufdatum auseinander. Für die Frage, welche Registerangaben einem Dritten entgegengehalten werden können, sind die gesetzlichen Publizitätsregeln und die Umstände des Einzelfalls maßgeblich.