Ein Insolvenzcheck ist eine Prüfung auf Insolvenzinformationen anhand bestimmter Quellen und Suchkriterien zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Bezeichnung allein garantiert weder vollständige historische Abdeckung noch einen Nachweis von Zahlungsfähigkeit.
Einen Treffer prüfen
Öffentliche Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte können unterschiedliche Verfahrensschritte betreffen. Lesen Sie den konkreten Beschluss und unterscheiden Sie etwa vorläufige Maßnahmen, Eröffnung und Abweisung mangels Masse. Gleichen Sie Rechtsträger, Anschrift, Gericht und Aktenzeichen ab.
Kein Treffer bedeutet keine Entwarnung
Ein negatives Suchergebnis hängt von Suchbegriffen, Quelle, Veröffentlichungs- und Löschungsfristen sowie dem Suchzeitpunkt ab. Noch nicht veröffentlichte Sachverhalte und nicht mehr abrufbare Bekanntmachungen werden dadurch nicht ausgeschlossen. Die Suche ersetzt keine Bonitätsprüfung.
Ergebnis dokumentieren
Halten Sie Quelle, Suchdatum, Unternehmenskennzeichen und relevante Fundstellen fest. Ein Suchergebnis ist nicht automatisch eine gerichtliche Bescheinigung. Lassen Sie sich einen ausdrücklich benötigten Negativnachweis und dessen Form vom Empfänger nennen.