Eine Löschung ist ein Registervorgang, dessen Bedeutung vom konkreten Vermerk und seinem rechtlichen Anlass abhängt. Ein gelöschtes Blatt ist nicht einfach ein nicht existierender Datensatz.
Bedeutung und Einordnung
Bei einer GmbH kann nach abgeschlossener Liquidation die Löschung folgen. Daneben bestehen andere gesetzliche Löschungsgründe, etwa Vermögenslosigkeit. Aus dem Wort „gelöscht“ allein lässt sich der konkrete Ablauf nicht ablesen.
Was die Unterlagen zeigen
Frühere Einträge können für historische Recherchen weiterhin relevant sein. Ein geschlossener oder gelöschter Registerbestand darf nicht ohne Weiteres als aktueller Nachweis einer aktiv fortbestehenden Gesellschaft verwendet werden.
Hinweis für die Recherche
Lesen Sie den letzten Eintrag und den chronologischen Verlauf. Prüfen Sie, ob ein neuer Registereintrag, eine Umwandlung oder ein anderer Rechtsträger mit ähnlichem Namen vorliegt. Ziehen Sie keine automatische Schlussfolgerung über offene Forderungen aus einem Suchtreffer.