Auflösung und Löschung sind unterschiedliche Schritte. Nach der Auflösung einer GmbH folgt grundsätzlich die Abwicklung, soweit nicht beispielsweise ein Insolvenzverfahren oder eine gesetzliche Ausnahme einen anderen Ablauf bestimmt.
Bedeutung und Einordnung
In der Liquidation werden laufende Geschäfte beendet, Forderungen eingezogen und Verbindlichkeiten behandelt. Der Zusatz i. L. steht für in Liquidation. Die Gesellschaft verschwindet nicht bereits durch den Auflösungsbeschluss aus dem Register.
Was die Unterlagen zeigen
An die Stelle der bisherigen Vertretung können Liquidatoren treten. Im Register sind deren Bestellung und Vertretungsbefugnis zu beachten. Liquidation bedeutet nicht automatisch, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Hinweis für die Recherche
Prüfen Sie den konkreten Registervermerk und das Datum. Wer heute vertreten darf, lässt sich nicht zuverlässig aus einer alten Geschäftsführerangabe ableiten. Für das Ende der Abwicklung ist die gesonderte Löschung relevant.