Ereignis: 1. Januar 2024. Dieser Rückblick wurde am 16. Oktober 2026 veröffentlicht. Mit der Reform des Personengesellschaftsrechts wurde ein Gesellschaftsregister für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingeführt.
Was hat sich geändert?
Für eingetragene Gesellschaften ist die Bezeichnung „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ vorgesehen. Das Gesellschaftsregister ist bei der Recherche als eigene Registerart zu berücksichtigen.
Was bedeutet das für eine Firmenrecherche?
Fragen Sie bei einer eGbR nach der vollständigen Registerangabe. Eine Suche nur nach HRB-Daten würde die falsche Registerart voraussetzen. Bei älteren Unterlagen können abweichende Bezeichnungen vorkommen; halten Sie Dokumentdatum und Namensfassung gemeinsam fest. Dieser Beitrag ist ein Rückblick auf die Einführung, keine Meldung über eine neue Änderung im Oktober 2026.